Rechtsprechung
   BFH, 03.01.2011 - III B 204/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12836
BFH, 03.01.2011 - III B 204/09 (https://dejure.org/2011,12836)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2011 - III B 204/09 (https://dejure.org/2011,12836)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - III B 204/09 (https://dejure.org/2011,12836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • openjur.de

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung; Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 40 Abs 2, EStG § 26 Abs 1 S 1, EStG § 10d Abs 4, ZPO § 894 S 1, FGO § 76 Abs 1
    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 40 Abs 2 FGO, § 26 Abs 1 S 1 EStG 1997
    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • ra.de
  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts; Vorliegen eines die Zulassung der Revision rechtfertigenden Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungen eines Zivilgerichts zur Frage des dauernden Getrenntlebens der Ehegatten für die steuerliche Beurteilung durch das Finanzamt und die Finanzgerichte nicht bindend; fehlende Beschwer für die Klage gegen einen auf 0 Euro lautenden Einkommensteuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für eine Anfechtung des auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides ergibt sich auch nicht ausnahmsweise daraus, dass er --soweit die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG überhaupt erfüllt sind-- die getrennte Veranlagung begehrt, und nach Eintritt der Bestandskraft des in Frage stehenden Steuerbescheides eine bereits getroffene Wahl der Veranlagungsart nicht mehr widerrufen werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225).
  • BFH, 07.02.2005 - III B 101/04

    Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Im Übrigen sehen die Zivilgerichte einen Ehegatten --bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Zustimmung-- selbst dann als verpflichtet an, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überhaupt besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2004 XII ZR 128/02, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2005, 13).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 52/08

    Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Das Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs. 4 EStG ist gegenüber dem Festsetzungsverfahren selbständig (BFH-Urteile vom 2. August 2006 XI R 65/05, BFHE 214, 492, BStBl II 2007, 921; vom 14. Juli 2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453).
  • BFH, 09.11.2009 - III B 188/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Die Zurückverweisung ist ermessensgerecht, wenn auch im Falle der Zulassung das Revisionsverfahren voraussichtlich zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (Senatsbeschluss vom 9. November 2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 65/05

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Das Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs. 4 EStG ist gegenüber dem Festsetzungsverfahren selbständig (BFH-Urteile vom 2. August 2006 XI R 65/05, BFHE 214, 492, BStBl II 2007, 921; vom 14. Juli 2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00

    Beschwer

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.1996 - III R 90/95

    Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Vielmehr hätte das FG tatsächlichen Zweifeln nachzugehen gehabt, die sich ihm nach dem Vortrag des Klägers hätten aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 1996 III R 90/95, BFH/NV 1997, 139).
  • BFH, 25.10.1988 - IX R 53/84

    Zur Ersetzung der beim Realsplitting erforderlichen Zustimmung durch Verurteilung

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Hieran muss sich der Kläger festhalten lassen (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192).
  • BFH, 15.10.2009 - IV B 123/08

    Ansatz des Betriebsvermögens bei Einbringung eines Betriebs in eine

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Insbesondere muss es den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2009 IV B 123/08, BFH/NV 2010, 625).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
    Im Übrigen sehen die Zivilgerichte einen Ehegatten --bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Zustimmung-- selbst dann als verpflichtet an, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überhaupt besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2004 XII ZR 128/02, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2005, 13).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 29/13

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an

    a) Ersteres entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 2010 IX B 139/09, BFH/NV 2010, 1626; vom 3. Januar 2011 III B 204/09, BFH/NV 2011, 638; zum fehlenden Abhängigkeitsverhältnis von Körperschaftsteuer- und Feststellungsbescheid s. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 219/09, BFH/NV 2011, 50; zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 8. Dezember 2010, BGBl I 2010, 1768, BStBl I 2010, 1394 s. Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 I R 55/12, BFH/NV 2014, 903).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10

    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei

    Über einen höheren Verlustabzug kann insoweit nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; Beschluss vom 3.1.2011, III B 204/09, BFH/NV 2011, 638); daher stellte ein Antrag auf Änderung das Verlustfeststellungsbescheides das zutreffende Mittel zur Verfolgung des klägerischen Begehrens dar (siehe auch BFH-Urteil vom 20. November 2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378).
  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

    Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hob der Senat mit Beschluss vom 3. Januar 2011 III B 204/09 (BFH/NV 2011, 638) das finanzgerichtliche Urteil --soweit es die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 2000 betraf-- wegen eines Verfahrensmangels auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht